Wirtschaftsprüfung
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch solche Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.
Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem Bestätigungsvermerk – wie er einem positiven Prüfungsergebnis folgt - können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Dennoch stellen wir nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit. Vielmehr wollen wir Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnen Informationen und Eindrücke anbieten, um Ihr Unternehmen damit im positiven Sinne weiterzuentwickeln.
Wir sind zertifizierte Abschlussprüfer. Als Inhaber der Bescheinigung gemäß §§14 und 15 A-QSG sind wir in der Lage Wirtschaftsprüfungen nach der neuen gesetzlichen Regelung zu übernehmen.
Wir können Ihnen die Übernahme folgender Aufgaben anbieten:
- Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Gründungsprüfungen
- Prüfungen anlässlich Umgründungen
- Wirtschaftlichkeits- und Gebarungsprüfungen
- Stiftungsprüfungen
- Beratung bei der Implementierung der Konzernrechnungslegung
- Übernahme der Aufgaben der internen Revision
- Unternehmensbewertungen
- Spendengütesiegelprüfungen
- Sondergutachten