Wirtschaftsprüfung
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen
gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die jährliche
Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch
solche Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse
an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.
Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem Bestätigungsvermerk – wie er
einem positiven Prüfungsergebnis folgt - können keine
Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines
Unternehmens gewonnen werden. Dennoch stellen wir nicht alleine
die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den
Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit. Vielmehr wollen wir Ihnen unsere
aus der Prüfung gewonnen Informationen und Eindrücke anbieten, um Ihr
Unternehmen damit im positiven Sinne weiterzuentwickeln.
Wir sind zertifizierte Abschlussprüfer. Als Inhaber der Bescheinigung gemäß
§§14 und 15 A-QSG sind wir in der Lage Wirtschaftsprüfungen nach der neuen gesetzlichen Regelung zu übernehmen.
Wir können Ihnen die Übernahme folgender Aufgaben anbieten:
| Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen | |
| Gründungsprüfungen | |
| Prüfungen anlässlich Umgründungen | |
| Due Diligence Prüfungen | |
| Wirtschaftlichkeits- und Gebarungsprüfungen | |
| Stiftungsprüfungen | |
| Beratung bei der Umstellung auf die internationale Rechnungslegung (IAS, US-GAAP) | |
| Beratung bei der Implementierung der Konzernrechnungslegung | |
| Übernahme der Aufgaben der internen Revision | |
| Unternehmensbewertungen | |
| Spendengütesiegelprüfungen | |
| Sondergutachten |

